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Unsere Mitgliedsbeiträge |
| Erwachsene | Wichtig:
Natürliche Personen werden nur in den Verein aufgenommen, wenn sie eine Lastschriftermächtigung zum Einzug der Beiträge erteilen. Bei Vereinseintritt in den Monaten Oktober oder November werden für das laufende Kalenderjahr nur die halben Jahresbeiträge berechnet; bei Eintritt im Dezember entfällt der Jahresbeitrag. Dem Vereinsbeitritt einer natürlichen Person folgt eine Probezeit von 8 Wochen. Tritt das Mitglied innerhalb dieser Zeit wieder aus, so fällt lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einem sechstel des Jahresbeitrags an. Innerhalb der Probezeit gilt die Kündigungsfrist nach §7 Abs. 2 unserer Satzung nicht. Der Vorstand kann durch Beschluß die Beiträge für Schulen, Behörden, Gemeinden und Firmen bei Bedarf so anheben, daß die Aufwendungen des Vereins für diese Mitglieder mindestens abgedeckt sind. Die Beiträge sind zum zweiten Januar jeden Jahres fällig, bei Neumitgliedern wird der volle Beitrag eine Woche nach Aufnahme fällig. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Dabei muß die Kündigung spätestens sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahrendes dem Vorstand schriftlich bekanntgegeben werden. Das Zusenden eines neuen Kennworts kostet zehn Euro Bearbeitungsgebühren. |
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| Jugendliche | |
18 Jahren alt ist, oder das 18. Lebensjahr vollendet. | |
| Familienangehörige | |
a) gleicher Haushalt b) 1 Familienmitglied zum Erwachsenenbeitrag | |
| Vereine | |
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| Öffentliche Bildungseinrichtungen und Körperschaften | |
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| Firmen | |
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| Letztes Update am 20.02.2002 von Markus Pöschl |